Teilzeitstelle ausschreiben: Wie schreibe ich eine attraktive Anzeige?
Kurz gesagt
Eine gute Teilzeit-Stellenanzeige nennt die konkrete Wochenstundenzahl und das Arbeitszeitmodell klar im Titel und in den ersten Zeilen – nicht nur das Wort „Teilzeit“. Wichtig sind transparente Angaben zu Stunden, Verteilung, Vergütung und Flexibilität. Nach § 7 TzBfG müssen Arbeitgeber einen Arbeitsplatz auch als Teilzeitstelle ausschreiben, wenn er sich dafür eignet.
Warum die konkrete Stundenzahl entscheidend ist
„Teilzeit“ allein ist für Bewerbende zu vage – der Begriff reicht von 10 bis 35 Wochenstunden. Wer 20 Stunden sucht, klickt eine Anzeige ohne Zahl oft gar nicht erst an.
Eine konkrete Angabe wie „25 Std./Woche, vormittags“ filtert genau die passenden Kandidatinnen und Kandidaten heraus, erhöht die Zahl qualifizierter Bewerbungen und senkt Absprünge im Bewerbungsprozess. Das ist der Grund, warum bei TeilzeitPro jede Stelle eine geprüfte Stundenangabe von maximal 30 Wochenstunden trägt.
Muss ich eine Stelle als Teilzeit ausschreiben? (§ 7 TzBfG)
Nach § 7 TzBfG hat der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz, den er ausschreibt, auch als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben, wenn sich der Platz dafür eignet.
Zusätzlich muss der Arbeitgeber Beschäftigte, die ihr Interesse an einer Veränderung von Dauer oder Lage ihrer Arbeitszeit angezeigt haben, über entsprechende freie Stellen informieren. Eine attraktive, klar formulierte Teilzeit-Anzeige erfüllt diese Pflicht und erschließt zugleich einen großen Talentpool.
Was gehört in eine gute Teilzeit-Anzeige?
Diese Elemente machen eine Teilzeit-Anzeige überzeugend und auffindbar:
- Konkrete Wochenstundenzahl im Titel (z. B. „Buchhalter:in in Teilzeit – 25 Std./Woche“).
- Verteilung der Arbeitszeit: feste Tage, Vormittag/Nachmittag oder flexibel.
- Homeoffice- bzw. Remote-Anteil, falls möglich.
- Transparente Vergütung (Stundenlohn oder Monatsgehalt auf Vollzeitbasis).
- Klare Aufgaben und realistische Erwartungen für die reduzierte Stundenzahl.
- Signal, dass die Stelle für Eltern, Pflegende oder Studierende geeignet ist.
Die häufigsten Fehler
Diese Fehler kosten Reichweite und Vertrauen:
- Nur „Teilzeit“ ohne konkrete Stundenzahl.
- Versteckte Vollzeit – 35 Stunden als „Teilzeit“ labeln.
- Fehlende Angaben zu Vergütung oder Arbeitszeitverteilung.
- Unflexible Rahmenbedingungen, obwohl Flexibilität das Hauptargument für Teilzeit ist.
Häufige Fragen
Muss eine Stellenanzeige die Stundenzahl nennen?+
Gesetzlich zwingend ist es nicht, aber dringend empfohlen: Eine konkrete Stundenangabe erhöht die Zahl passender Bewerbungen deutlich. § 7 TzBfG verlangt zudem, geeignete Stellen auch als Teilzeit auszuschreiben.
Sind Arbeitgeber verpflichtet, Teilzeit anzubieten?+
Nach § 7 TzBfG müssen Arbeitgeber eine Stelle, die sich dafür eignet, auch als Teilzeitarbeitsplatz ausschreiben. Unabhängig davon haben bestehende Beschäftigte unter den Voraussetzungen des § 8 TzBfG einen Anspruch auf Teilzeit.
Was gilt als echte Teilzeit?+
Nach § 2 TzBfG ist Teilzeit jede regelmäßige Wochenarbeitszeit, die kürzer ist als die einer vergleichbaren Vollzeitkraft. TeilzeitPro listet ausschließlich geprüfte Stellen mit maximal 30 Wochenstunden.
Quellen
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext; in Zweifelsfällen sollten Sie fachkundigen Rat einholen.
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