Teilzeit-Begriffe einfach erklärt
Die wichtigsten Begriffe rund um Teilzeitarbeit – kurz, belegt und mit Rechtsgrundlage. Jede Definition ist ein eigenständiger Faktensatz.
- Teilzeit
- Teilzeit ist nach § 2 TzBfG jede Beschäftigung, deren regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die einer vergleichbaren Vollzeitkraft. Eine feste gesetzliche Stundengrenze gibt es nicht.
- Echte Teilzeit (bis 30 Stunden)
- Bei TeilzeitPro bezeichnet echte Teilzeit ausschließlich Stellen mit maximal 30 Wochenstunden – also vollzeitferne Teilzeit, die spürbar Zeit für Familie, Pflege oder Studium schafft.
- Was echte Teilzeit bedeutet
- Vollzeitnahe Teilzeit
- Vollzeitnahe Teilzeit liegt in der Praxis bei rund 30 bis 35 Wochenstunden und unterscheidet sich kaum von Vollzeit. Sie steht der vollzeitfernen (echten) Teilzeit gegenüber.
- Brückenteilzeit
- Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG, seit 2019) ist eine zeitlich befristete Teilzeit von einem bis fünf Jahren, nach der man automatisch zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehrt. Voraussetzung: in der Regel mehr als 45 Beschäftigte.
- Anspruch auf Teilzeit
- Minijob (geringfügige Beschäftigung)
- Ein Minijob ist 2026 auf 603 € im Monat begrenzt und für Beschäftigte weitgehend abgabenfrei. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt.
- Minijob, Teilzeit, Midijob
- Midijob (Übergangsbereich)
- Im Midijob bzw. Übergangsbereich verdient man 2026 zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat – mit reduzierten, gleitend ansteigenden Sozialabgaben und vollem Versicherungsschutz.
- Minijob, Teilzeit, Midijob
- Werkstudent
- Werkstudierende dürfen während der Vorlesungszeit in der Regel höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten. Dank Werkstudentenprivileg zahlen sie nur Beiträge zur Rentenversicherung.
- TzBfG
- Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge in Deutschland – darunter den Anspruch auf Teilzeit (§ 8), die Brückenteilzeit (§ 9a) und das Diskriminierungsverbot (§ 4).
- Teilzeit in der Elternzeit
- Während der Elternzeit sind nach § 15 BEEG bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erlaubt. Einen Anspruch auf Verringerung gibt es ab in der Regel mehr als 15 Beschäftigten.
- Teilzeit in der Elternzeit
- Mindestlohn
- Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 € pro Stunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 €.
- Gesetzlicher Mindesturlaub
- Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach § 3 BUrlG 24 Werktage bei Sechs-Tage-Woche bzw. 20 Arbeitstage bei Fünf-Tage-Woche – also vier Wochen. Teilzeitkräfte erhalten ihn anteilig.
- Urlaub in Teilzeit berechnen