Minijob, Teilzeit, Midijob: Was ist 2026 der Unterschied?
Kurz gesagt
Der Unterschied liegt vor allem bei Verdienst und Sozialversicherung. Ein Minijob ist 2026 auf 603 € im Monat begrenzt und für Beschäftigte weitgehend abgabenfrei. Im Midijob (Übergangsbereich) verdient man zwischen 603,01 € und 2.000 € mit reduzierten Beiträgen. Klassische Teilzeit ist normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit weniger Wochenstunden als eine Vollzeitkraft.
Was ist ein Minijob 2026?
Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist 2026 auf eine Verdienstgrenze von 603 € im Monat begrenzt – das sind 7.236 € im Jahr. Diese Grenze ist seit 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt.
Mit dem auf 13,90 € pro Stunde gestiegenen Mindestlohn (Stand 2026) entspricht das rund zehn Arbeitsstunden pro Woche. Für Beschäftigte ist der Minijob weitgehend abgabenfrei; die pauschalen Beiträge trägt der Arbeitgeber. Zum 1. Januar 2027 steigt die Grenze voraussichtlich auf 633 €.
Was ist ein Midijob (Übergangsbereich)?
Wer mehr als 603 € verdient, ist im sogenannten Übergangsbereich – umgangssprachlich Midijob. Er reicht 2026 von 603,01 € bis 2.000 € im Monat.
Im Midijob sind die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung reduziert und steigen mit zunehmendem Verdienst gleitend an, bis am oberen Ende der volle Beitrag erreicht ist. Anders als beim Minijob besteht voller eigener Versicherungsschutz in allen Zweigen der Sozialversicherung.
Was zählt als Teilzeit?
Teilzeit ist kein Verdienst-, sondern ein Stundenbegriff. Nach § 2 TzBfG arbeitet in Teilzeit, wessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die einer vergleichbaren Vollzeitkraft – eine feste Stundengrenze nennt das Gesetz nicht.
Teilzeitbeschäftigung ist – anders als der Minijob – regulär sozialversicherungspflichtig. Bei TeilzeitPro definieren wir echte Teilzeit als maximal 30 Wochenstunden und prüfen jede Stelle entsprechend.
Welches Modell passt zu mir?
Als grobe Orientierung:
- Minijob: kleiner, planbarer Nebenverdienst bis 603 €/Monat, kaum Abgaben – aber nur eingeschränkter eigener Sozialversicherungsschutz.
- Midijob: 603,01 € bis 2.000 €/Monat mit vollem Versicherungsschutz und reduzierten Beiträgen.
- Teilzeit: reguläre, voll sozialversicherte Beschäftigung mit weniger Wochenstunden – ideal, um Job und Privatleben dauerhaft zu verbinden.
Häufige Fragen
Wie viel darf man 2026 im Minijob verdienen?+
2026 liegt die Minijob-Verdienstgrenze bei 603 € im Monat bzw. 7.236 € im Jahr. Sie ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt 2027 voraussichtlich auf 633 €.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?+
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 € pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €.
Ab welchem Verdienst ist man sozialversicherungspflichtig?+
Oberhalb der Minijob-Grenze von 603 € im Monat beginnt der Übergangsbereich (Midijob) mit reduzierten, gleitend ansteigenden Beiträgen. Reguläre Teilzeit ist unabhängig davon voll sozialversicherungspflichtig.
Ist Teilzeit dasselbe wie ein Minijob?+
Nein. Minijob bezeichnet eine Verdienstgrenze (603 €), Teilzeit eine Stundenzahl unterhalb der Vollzeit. Teilzeit ist regulär sozialversicherungspflichtig, ein Minijob nicht.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung – Minijob-Grenze steigt 2026 auf 603 €
- Minijob-Zentrale – Änderungen 2026
- § 2 TzBfG – Begriff der Teilzeitarbeit
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext; in Zweifelsfällen sollten Sie fachkundigen Rat einholen.
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