Steuern und Abgaben im Minijob: Was bleibt 2026 netto?
Kurz gesagt
Bei einem Minijob bis 603 € im Monat bleibt der Verdienst für Beschäftigte in der Regel komplett netto: Versteuert der Arbeitgeber pauschal mit 2 %, fällt für die Person keine Lohnsteuer an. Sozialabgaben zahlt fast nur der Arbeitgeber. Einzige Ausnahme ist der Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 %, von dem man sich aber befreien lassen kann.
Ist der Minijob-Verdienst steuerfrei?
Für Beschäftigte in der Regel ja. Übernimmt der Arbeitgeber die einheitliche Pauschsteuer von 2 %, ist der Minijob-Verdienst für die Person lohnsteuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Alternativ kann der Lohn nach der individuellen Steuerklasse abgerechnet werden – das lohnt sich aber meist nur in den Steuerklassen I bis IV, in denen oft keine Steuer anfällt.
Welche Sozialabgaben zahlt der Minijobber?
Minijobs sind kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei – hier zahlt die beschäftigte Person nichts.
Lediglich in der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht: Der Arbeitgeber trägt 15 %, die beschäftigte Person stockt mit einem Eigenanteil von 3,6 % auf den vollen Beitragssatz auf. Bei 603 € sind das rund 22 € im Monat.
Soll ich mich von der Rentenversicherung befreien lassen?
Auf Antrag ist eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich – dann bleibt der volle Verdienst erhalten. Das hat aber Nachteile: Es werden keine vollwertigen Pflichtbeitragszeiten erworben und es entstehen keine Ansprüche etwa auf Reha oder Erwerbsminderungsrente aus dem Minijob.
Wer den kleinen Eigenanteil zahlt, sammelt dagegen vollwertige Rentenzeiten. Die Entscheidung hängt von der persönlichen Situation ab.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Minijob in der Steuererklärung angeben?+
Nein, wenn der Arbeitgeber pauschal mit 2 % versteuert. Dann ist der Verdienst lohnsteuerfrei und bleibt in der Steuererklärung außen vor.
Wie viel bleibt von 603 € netto?+
Bei pauschaler Versteuerung nahezu alles. Wird der Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 % gezahlt, bleiben rund 581 € netto; bei Befreiung von der Rentenversicherung der volle Betrag.
Ist ein Minijob rentenversicherungspflichtig?+
Ja, grundsätzlich – mit 3,6 % Eigenanteil. Man kann sich auf Antrag befreien lassen, verzichtet dann aber auf vollwertige Rentenansprüche aus dem Minijob.
Quellen
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext; in Zweifelsfällen sollten Sie fachkundigen Rat einholen.
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