Teilzeit für Mütter & Väter

Kurz gesagt

Für Eltern zählt bei Teilzeit vor allem die Lage der Stunden: planbare Vormittags- oder feste Zeiten in Kita- und Schulzeiten, möglichst ohne Wochenend- und Spätschichten. Rechtlich gibt es zudem einen Anspruch auf Teilzeit (§ 8 TzBfG) und die befristete Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG).

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Worauf es ankommt

  • Planbare Zeiten passend zu Kita-/Schulzeiten
  • Keine Wochenend- oder Spätschichten
  • Kurzer Weg oder Homeoffice-Anteil
  • Sanfter Wiedereinstieg mit reduzierten Stunden

Passende Modelle & Zeiten

Üblich sind 20–30 Wochenstunden auf feste Tage verteilt. Wer aus der Vollzeit reduziert, kann die befristete Brückenteilzeit nutzen und danach zurückkehren. Für den ersten Schritt nach einer Familienpause eignet sich auch ein Minijob.

Vormittags Feste Zeiten

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Häufige Fragen

Habe ich als Elternteil Anspruch auf Teilzeit?+

Unter den Voraussetzungen des § 8 TzBfG (Betrieb > 15 Beschäftigte, Beschäftigung > 6 Monate) ja. Während der Elternzeit gilt zusätzlich § 15 BEEG.

Kann ich später wieder auf Vollzeit zurück?+

Mit der Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG) ist die Reduzierung von vornherein befristet – danach kehrst du automatisch zu deiner alten Stundenzahl zurück.

Gibt es Teilzeit ganz ohne Wochenende?+

Ja, in vielen Bereichen (Verwaltung, Bildung, Tagesbetrieb). Filtere auf TeilzeitPro nach „Keine Wochenenden“ und „Feste Zeiten“.

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